Brandschutzordnung

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung dient dem vorbeugenden Brandschutz sowie dem richtigen Verhalten im Brandfall. Sie hilft, Brandrisiken zu minimieren, Panik zu vermeiden und schnelle Rettungsmaßnahmen einzuleiten.In Deutschland ist die Erstellung einer Brandschutzordnung für viele Gebäude ein Muss und sichert ein hohes Sicherheitsmaß im laufenden Gebäudebetrieb. Sie beschreibt Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Gefahrenfall und entspricht inhaltlich der DIN 14096.

Grob gesagt braucht eigentlich jeder größere Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern eine Brandschutzordnung. Brandschutz-Unterweisungen für die Mitarbeiter sollten jährlich stattfinden und neue Mitarbeiter sollten die Brandschutzordnung zusammen mit ihrem Arbeitsvertrag überreicht bekommen.

Die Brandschutzordnung besteht aus insgesamt drei Teilen:

Teil A – Allgemeiner Teil
Dies ist ein Aushang mit einer Kurzanweisung für das Verhalten im Brandfall. Er wird an gut sichtbaren und zugänglichen Stellen im Gebäude aufgehängt und ist oftmals Bestandteil der Flucht- und Rettungspläne.

Teil B – Regeln und Informationen für Mitarbeiter
Dieser Teil ist an alle Personen gerichtet, welche sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten. Hier werden Regeln zur Brandverhütung, zum Verhalten im Brandfall und zu gebäudespezifischen Aspekten, wie Alarmsignalen, gegeben. Dieser Teil sollte allen Mitarbeitern in schriftlicher Form ausgehändigt werden und Teil einer jährlichen Unterweisung sein (Brandschutzunterweisung der Beschäftigten gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV-V 1).

Teil C – Vertiefende Informationen für die Mitarbeiter des Betriebes, die mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind
Dieser Teil richtet sich an Personen, welchen spezielle Aufgaben im Brandschutz übernommen haben (z.B. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, u.a.). In ihm werden alle vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen für diesen Personenkreis mit besonderen Brandschutzaufgaben beschrieben. Das Evakuierungskonzept ist ebenfalls Bestandteil von Teil C. Hierin wird der Ablauf einer Evakuierung beschrieben.

Auch die Brandschutzordnung muss stets auf aktuellem Stand gehalten werden und ist mindestens alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu prüfen. In besonderen Fällen sind auch mehrsprachige Ausführungen der Brandschutzordnung zu erstellen. Diese müssen zusätzlich, separat zur deutschen Fassung aufgehängt werden.

Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung einer Brandschutzordnung für Ihr Gebäude? Wir helfen Ihnen gerne.

Bitte schreiben Sie uns info@cad-brandschutz.de oder rufen Sie uns an: 02103 71 55 112