Flucht- und Rettungsplan

Flucht- und Rettungsplan

Flucht-und Rettungspläne gehören zur Sicherheitsausstattung bzw. zum Sicherheitsleitsystem in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden wie z.B. Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen etc., Versammlungsstätten (Theater) und sonstigen gefährdeten Objekten wie Hotels, Bahnhöfen und Flughäfen. Sie informieren die Menschen in einem Gebäude oder in einer baulichen Anlage über die vorhandenen Rettungswege und die sicherheitstechnischen Einrichtungen, um im Gefahrenfall schnell das Gebäude verlassen zu können. Außerdem beinhalten sie kurze, aber wichtige Informationen zum Verhalten im Brand- und Gefahrenfall.

Grundlegende Rechtsform für das Erstellen der Flucht-und Rettungspläne ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §10.1):

"(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Er hat auch dafür zu sorgen, dass im Notfall die erforderlichen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen, insbesondere in den Bereichen der Ersten Hilfe, der medizinischen Notversorgung, der Bergung und der Brandbekämpfung eingerichtet sind."

In der Arbeitsstättenverordnung (§4 ArbStättV) und der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.3 werden diese Regelungen weiter erklärt. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, in Arbeitsstätten einen Flucht-und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern.

Dies kann laut ASR A2.3 in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z.B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung),
  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z.B. bei Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr),
  • in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung, wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z.B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).

Flucht- und Rettungspläne erhalten wichtige Informationen zu Notausgängen und zu Standorten von Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen
Sie müssen aktuell, übersichtlich, ausreichend groß, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein.
Bei Veränderungen im Gebäude oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss eine Überarbeitung der Flucht-und Rettungspläne erfolgen.

Sie brauchen neue / überarbeitete Flucht- und Rettungspläne für Ihr Gebäude? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte schreiben Sie uns info@cad-brandschutz.de oder rufen Sie uns an: 02103 71 55 112