Brandschutzkonzept

Brandschutzkonzept

„Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft Werner von Siemens, 1880

Durch unsere Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten für Brandschutz bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Beratung, Planung und Umsetzung Ihrer Bauvorhaben.

Der Begriff „Brandschutz“ vereint alle vorsorglichen Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden und zur Reduzierung von Brandschäden.

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ MBO §14

Das bedeutet:

„Durch das Hervorheben des Schutzziels ‚Vorbeugend gegen Rauchausbreitung‘ schafft der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage, bei allen baulichen Anlagen Maßnahmen zur gezielten Rauchabfuhr zu fordern. Das Problem der Rauchausbreitung gewinnt zusätzlich an Bedeutung durch moderne Gebäudekonzepte, die große offene Räume zur Kommunikation schaffen wollen und deshalb brandschutztechnische Abtrennungen zwischen Nutzungsbereichen und Geschossen möglichst vermeiden wollen.“ Quelle „Brandschutz-Praxis für Architekten und Ingenieure“ Prof. Dr.-Ing. H.M. Bock, Dipl.-Ing. E Klement

Entscheidend für die Brandschutzplanung sind Nutzungsart eines Gebäudes sowie die Schutzziele der Brandschutzmaßnahmen für Bewohner, Nutzer und Nachbarschaft.

Aufgaben und Schutzziele des Brandschutzes umfassen:

  • Personenschutz – Schutz von Leben und Gesundheit der Personen;
  • Sachschutz – Schutz von Eigentum und Besitz sowie Begrenzung von finanzieller Schäden;
  • Umweltschutz – Verminderung der schädigenden Auswirkungen eines Brandes für die Umwelt (Atmosphäre, Gewässer, Erdreich).

Der fundamentale Bestandteil der Brandschutzplanung und wichtiges Instrument in der Abstimmungsrunde mit Behörden und den Brandschutzdienststellen der Feuerwehr ist das Brandschutzkonzept.

Sollte es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handeln (Sonderbau) oder es gibt Abweichungen von den baurechtlichen Anforderungen, sind wir zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für das Gebäude verpflichtet. Brandschutzkonzepte sind auch bei Umnutzungs-, Umbau- u. Sanierungsmaßnahmen in Bestandsbauten erforderlich, sofern diese der Genehmigungspflicht unterliegen.

Im Brandschutzkonzept werden alle sich gegenseitig beeinflussende Sicherungsmaßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes in Anlehnung an die Landesbauordnung in Abhängigkeit der Gebäudeklasse fest beschrieben. Dabei werden die Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes (Feuerwehr) berücksichtigt.

Das Brandschutzkonzept beinhaltet die ermittelten dazugehörigen Rechtsgrundlagen, baurechtlichen Anforderungen der brandschutztechnischen Planung, die planerischen Zielvorstellungen sowie mögliche Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften.

„Entsprechend des Planfortschritts (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung) werden die objektspezifischen Brandschutzanforderungen mehr und mehr konkretisiert.

Abweichungen vom Baurecht hinsichtlich baulicher Brandschutzmaßnahmen, die aufgrund spezieller Nutzungen nicht möglich sind (z.B. Brandwände in großflächigen Industriehallen) und der gleichwertige Ersatz durch anlagentechnische Einrichtungen (z.B. Brandmeldeanlagen) als Kompensationsmaßnahme werden dargestellt und begründet.“ Quelle: „Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz“ H. Buchholz, R. Eberl-Pacan, H. Sadowski, B. Wieneke

Als ergänzende Anlagen zu einem Brandschutzkonzept werden Brandschutzpläne zur Darstellung/Veranschaulichung der baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen erstellt.

„Das genehmigte Brandschutzkonzept bildet die gestalterische Grundlage für alle weiteren Planungen in allen betroffenen Gewerken.“ Quelle: „Brandschutz“ Beiträge aus Praxis, Forschung und Weiterbildung Günter H.Hertel (Hrsg.) und 13 Autoren

Das genehmigte Brandschutzkonzept ist die entsheidende Grundlage für alle weiteren planerischen Fortschritten in allen relevanten Gewerken.

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung / Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes für Ihr Gebäude? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bitte schreiben Sie uns info@cad-brandschutz.de oder rufen Sie uns an: 02103 71 55 112